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Der Beratende Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet seit 1965 den Kontakt der Minderheit zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung. Er greift Fragestellungen auf, die für die in Schleswig-Holstein lebenden Angehörigen der dänischen Minderheit in Deutschland von Bedeutung sind.

Deutschland und Dänemark kannten in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen am 29. März 1955 die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark an.