Härtefallverfahren für alle deutschen Spätaussiedlerbewerber aus der Ukraine
Meldung 11.03.2022
Bundesregierung sichert Prüfung der Spätaussiedleraufnahme unmittelbar in Friedland zu
Sehr geehrte Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine, liebe Landsleute,
der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands trifft die Bevölkerung der Ukraine, einschließlich der dort beheimateten deutschen Minderheit, besonders hart. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung zur Solidarität insbesondere mit den Angehörigen der deutschen Minderheit bewusst. Ich habe daher gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und in Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt Maßnahmen getroffen, die Ihre Spätaussiedleraufnahme aus der Ukraine möglichst reibungslos sichert und den besonderen Erschwernissen der Kriegssituation Rechnung trägt. Es wurde ein Härtefallverfahren eingerichtet, in welchem das Vorliegen aller zur Anerkennung als Spätaussiedler nach den Vorschriften des Bundesvertriebenenrechtes (BVFG) nötigen Voraussetzungen in einem mündlichen Verfahren in Friedland geprüft werden und nicht im Heimatland abgewartet werden müssen.
Für die Fälle, in welchen die Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind, wurde geklärt, dass ohne Nachteile für einen späteren Aufnahmeantrag als Spätaussiedler der vorläufige Schutzstatus als Kriegsflüchtling in Anspruch genommen werden kann.
Beachten Sie bitte alle Details aus dem folgenden Merkblatt.
Ich hoffe, mit diesen Regelungen und Informationen zu einer Erleichterung Ihrer kriegsbedingt schweren Situation beigetragen zu haben
Ihr Prof. Dr. Bernd Fabritius