Information zum Thema Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Pressemitteilung 20.03.2024
In den letzten Wochen erreichten die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik, MdB vermehrt Hinweise, dass in einigen Jobcentern das für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten konzipierte Programm Job-Turbo auch auf die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen angewendet wird.
Auf Nachfrage der Beauftragten Pawlik teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit, dass Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht zu der Zielgruppe des Programms Job-Turbo gehören. BMAS wird die Bundesagentur für Arbeit entsprechend sensibilisieren. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können aber nach Abschluss des Integrationskurses (Teilnahmeanspruch nach § 9 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes) freiwillig am Programm Job-Turbo teilnehmen und auf diesem Wege in frühe Beschäftigung vermittelt und berufsbegleitend weiter qualifiziert werden.
Nach § 7 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes ist Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile abzumildern. Das gilt für die sprachliche Integration sowie auch für die Arbeitsmarktintegration.