Bundestag beschließt Reform des Namensrechts
Pressemitteilung 12.04.2024
Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in der 2. und 3. Lesung beschlossen.
Mit dem Gesetz wird das Ehenamens- und Geburtsnamensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs modernisiert. Dabei werden auch die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten berücksichtigt:
- Für die Angehörigen des sorbischen Volkes wird die Möglichkeit geschaffen, gemäß sorbischer Namenstradition eine geschlechtsangepasste Form des Geburts- und Ehenamens zu bestimmen.
- Als Geburtsname eines Kindes, das der friesischen Volksgruppe angehört, kann künftig auch ein Patronym – eine Ableitung vom Vornamen des Vaters – bestimmt werden (z.B. Johannsen in Abteilung von Johann als dem Vornamen des Vaters). Im Sinne einer zeitgemäßen Interpretation wird auch die matronymische Form, also die Namensableitung vom Vornamen der Mutter möglich sein.
- Angehörige der dänischen Minderheit können künftig ihren Kindern – in Einklang mit der dänischen Namenstradition – auch Geburtsdoppelnamen (ohne Bindestrich) erteilen, deren erster Teil der Name eines nahen Angehörigen ist; hierbei kann es sich etwa um einen Großelternteil handeln (z.B. Albertsen Christensen unter Heranziehung des Familiennamens des Großvaters).
Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB hierzu: „Ich freue mich sehr, dass die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Reform des Namensrechts auch die Belange nationaler Minderheiten berücksichtigt. Der Jahrelange Einsatz der Minderheitenverbände für diese Änderungen wurde belohnt. Die neuen Regelungen sind ein starkes Zeichen der Wertschätzung und des Respekts für das sorbische Volk, die friesische Volksgruppe und die dänische Minderheit. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, die diese für die nationalen Minderheiten außerordentlich wichtigen Änderungen unterstützt haben. Den Minderheitenverbänden gratuliere ich zu diesem Erfolg!“
Das neue Gesetz soll am 1. Mai 2025 in Kraft treten.