Deutsche Minderheiten in Europa
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Deutsche Minderheiten leben in Europa außer in Russland und in der Ukraine zudem in den mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) aber z.B. auch in Dänemark.
In Ostmittel- und Osteuropa lebt heute die zahlenmäßig größte deutsche Minderheit in Unganr, gefolgt von Polen, Rumänien, der Tschechischen und der Slowakischen Republik. Kleinere Gruppen leben in Kroatien, Serbien und Slowenien. Sie alle sind in ihren Heimatstaaten traditionell stark verwurzelt und genießen staatliche Anerkennung, in der Regel als nationale Minderheiten.
Die Lage der deutschen Minderheiten in den MOE-Staaten hat sich nach der politischen Wende 1989/90 in Abhängigkeit von den politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in den einzelnen Ländern grundsätzlich positiv entwickelt. Als Gründe dafür sind zu nennen:
- die wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den Heimatstaaten , die zum Teil der EU beigetreten sind,
- bilaterale Verträge und Abkommen Deutschlands mit den jeweiligen Staaten, in der Regel mit minderheitenfreundlichen Klauseln,
- die Minderheitenpolitik des Europarates – nicht zuletzt das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen,
- eine neue Aufgeschlossenheit der Heimatstaaten gegenüber ihren Minderheiten, die zum Teil in nationalen Schutzgesetzen und entsprechender aktiver Minderheitenpolitik bzw. sog. positiver Diskriminierung, etwa in der Wahlgesetzgebung ihren Niederschlag findet,
- die Förderung der deutschen Minderheiten in den Heimatstaaten durch die Bundesregierung sowie die deutsche Politik zugunsten der Minderheiten.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gewährt Hilfen im gemeinschaftsfördernden, identitäts- und verbandsstärkenden wie auch im sozialen und wirtschaftsbezogenen Bereich.
In den Bereichen Denkmalpflege, Archivsicherung, Wissenschaft sowie kulturelle Bildung, Vermittlung, Austausch und geschichtliche Aufarbeitung findet eine Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf Grundlage von § 96 BVFG statt.
Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt das Auswärtige Amt die Aktivitäten der deutschen Minderheiten in verschiedenen Staaten Mittel- und Osteuropas und dem GUS-Raum. In diesem Zusammenhang fördert das Auswärtige Amt kulturelle, sprach- und bildungspolitische Vorhaben.
Ein großer Teil dieser Maßnahmen wird durch Kulturmittler wie das Institut für Auslandsbeziehungen, das Goethe-Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Zentralstelle für das Auslandschulwesen realisiert. Zusätzlich fördern auch die deutschen Auslandsvertretungen Projekte der Verbände und Institutionen der deutschen Minderheiten. Die Förderung trägt dazu bei, das jahrhundertealte kulturelle Erbe der deutschen Minderheiten zu erhalten.
Galt es zunächst, den Deutschen in den Herkunftsgebieten in erster Linie eine wirtschaftliche Lebensperspektive zu eröffnen, so konnten die Förderschwerpunkte entsprechend den politischen Entwicklungen angepasst werden. Heute bieten die deutschen Minderheiten als bikulturelle Bindeglieder besondere Chancen zur Entwicklung kultureller Brücken und Netzwerke innerhalb der Europäischen Union.