Deutsche Minderheiten im Ausland
Artikel
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist sowohl für die Menschen zuständig, die als Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind, als auch für diejenigen, die als Angehörige deutscher Minderheiten in deren Herkunftsländern verblieben sind.
Den deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion gehören heute noch schätzungsweise rd. 1 Million Menschen an.
Der Beauftragte koordiniert die Förderung und Unterstützung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Förderung und Unterstützung dieser deutschen Minderheiten durch die Bundesrepublik Deutschland ist Ausdruck der Verantwortung Deutschlands für die Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkriegs. Sie erfolgt auf der Grundlage bilateraler Abkommen mit den einzelnen Staaten. Der Beauftragte der Bundesregierung hat den Co-Vorsitz bei den bestehenden zwischenstaatlichen Regierungskommissionen für die Angelegenheiten der jeweiligen deutschen Minderheit inne.
Nicht im Rahmen der Aussiedlerpolitik, sondern auf der Grundlage der Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus dem Jahre 1955 ist der Beauftragte zudem für die Belange der deutschen Minderheit im dänischen Teil Schleswigs zuständig.