Deutsche Minderheit in der Republik Kasachstan

Typ: Artikel

Von den ehemals in der kasachischen Teilrepublik der Sowjetunion lebenden ca. 1 Million Deutschstämmigen leben heute noch 180.000 Deutsche in der Republik Kasachstan, besonders viele von ihnen in Gebieten Nord- und Ostkasachstans

Wenn sich auch die ersten Deutschen bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge weit reichender Agrarreformen freiwillig im Norden des heutigen Kasachstans ansiedelten, so stammt die Mehrheit der heutigen Kasachstandeutschen doch von Deportierten aus der ehemaligen Wolgarepublik und anderen westlichen Gebieten der Sowjetunion ab. Mehrere Generationen der Kasachstandeutschen leisteten seitdem einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des kasachischen Staates, seiner Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Bis heute ist die deutsche Minderheit in Kasachstan ein geachteter und geschätzter Partner und selbstverständlicher integraler Bestandteil der kasachischen Gesellschaft.

In den 1970er und 1980er Jahren war Kasachstan das kulturelle Zentrum der Deutschen der Sowjetunion. Nach dem Zerfall der Sowjetunion Anfang der 1990er Jahre gingen aus der zivilgesellschaftlichen Bewegung "Wiedergeburt" die ersten Vereinigungen der Deutschen in Kasachstan hervor. Dachorganisation der deutschen Minderheit in Kasachstan ist die gesellschaftliche Stiftung „Vereinigung der Deutschen Kasachstans ‚Wiedergeburt‘“. Der Stiftung gehören 21 regionale Vereinigungen der Minderheit mit über 50 Begegnungsstätten und Filialen an. Die Jugend ist im Verband der deutschen Jugend Kasachstans organisiert. Die Stiftung kooperiert mit zahlreichen Selbstorganisationen deutscher Minderheiten und ist Mitglied in der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Arbeit der gesellschaftlichen Stiftung „Vereinigung der Deutschen Kasachstans ‚Wiedergeburt‘“ und ihrer Regionalorganisationen insbesondere im Sprach-, Jugend- und sozialen Bereich. Die Förderung wird in jährlich stattfindenden zwischenstaatlichen Regierungskommissionen mit der kasachischen Regierung abgestimmt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten nimmt dabei die Funktion des deutschen Co-Vorsitzenden wahr.

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