Nationale Minderheiten in Deutschland und Sprachgruppe Niederdeutsch
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Nationale Minderheiten sind in Deutschland jene Gruppen deutscher Staatsangehöriger, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland traditionell - d.h. seit Jahrhunderten - heimisch sind. In der Regel leben sie in ihren angestammten Siedlungsgebieten. Sie unterscheiden sich von der Mehrheitsbevölkerung durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eigene Identität, und sind bestrebt, ihre Identität zu bewahren. In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk.
Nationale Minderheiten stehen unter dem besonderen Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995, welches in Deutschland am 1. Februar 1998 in Kraft trat.
Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten umfassen auch die Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der deutschen Sinti und Roma. Geschützt wird in Deutschland zudem die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch).
Grundlage hierfür ist die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats vom 5. November 1992, die in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft trat.
Bund, Länder sowie zahlreiche Kommunen unterstützen die Angehörigen der nationalen Minderheiten sowie die Niederdeutsch Sprechenden durch viele Maßnahmen bei der Bewahrung ihrer kulturellen Identität.
Der Minderheitenbeauftragte ist in erster Linie Ansprechpartner der nationalen Minderheiten und der Niederdeutsch Sprechenden auf Bundesebene und leistet Informationsarbeit hinsichtlich der nationalen Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch in der Bundesrepublik Deutschland.