Beirat für Spätaussiedlerfragen

Typ: Artikel

Seit 2005 besteht beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Beirat für Spätaussiedlerfragen, der die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern berät. Den Vorsitz im Beirat führt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Die 16 Mitglieder des Beirates werden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat berufen. Es sind die für Spätaussiedlerfragen zuständigen Beauftragten der Länder, Vertreter der Fachverwaltungen der Länder, der auf Bundesebene tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der freikirchlichen Glaubensgemeinschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Häufig diskutierte Themen sind z. B.

  • Probleme im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes erfordern
  • gesellschaftliche und soziale Wiederbeheimatung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihrer Familien
  • Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
  • Altersarmut und Fremdrentenrecht

(Quelle: Erster Änderungserlass des Erlasses über die Errichtung eines Beirates für Spätaussiedlerfragen vom 05.02.2018, GMBl 2018, S. 66)