Vertriebene und Spätaussiedler
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Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
Seit 1988 kamen nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes ungefähr drei Millionen Menschen – ca. 800.000 aus den mittelosteuropäischen Staaten und ca. 2,4 Millionen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – im Rahmen der Aussiedleraufnahme in die Bundesrepublik Deutschland. 2019 fanden 7.155 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit ihren Familien Aufnahme in Deutschland.
Die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist Teil des Bemühens der Bundesregierung, sich der Verantwortung Deutschlands für den Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen zu stellen. Diese Verantwortung umfasst neben der Versöhnung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und des Aggressionskrieges auch die Solidarität mit den Deutschen in den Ländern Osteuropas und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ihre gesellschaftliche und soziale Beheimatung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Solidarleistung.