Wiederbeheimatung von Spätaussiedlern

Typ: Artikel

Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung. Dazu zählen auch Bemühungen, in Deutschland angekommene Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erfolgreich in die deutsche Gesellschaft einzugliedern. Statt Integration wird von Wiederbeheimatung gesprochen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler stehen nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland vor anderen Herausforderungen als Einwanderer ohne deutsche Volkszugehörigkeit. Daher bestehen speziell auf sie zugeschnittene Regelungen. Anforderungen und die entsprechenden wichtigsten Angebote zur Wiederbeheimatung sind verbindlich geregelt: im Aufenthaltsgesetz und speziell in Bezug auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Der Bund investiert in die Wiederbeheimatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, aber auch in nachholende Maßnahmen zugunsten der bereits länger im Lande lebenden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Die durch den Bund geförderten Maßnahmen sind auf Chancengleichheit ausgerichtet. Das bedeutet, dass Bedingungen geschaffen werden sollen, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben in Deutschland ermöglichen. Eine erfolgreiche Wiederbeheimatung setzt aber in erster Linie auch eigene Anstrengungen der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler voraus. Es gilt das Prinzip des "Forderns und Förderns".

Auch der Zuzug von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern verändert die Gesellschaft. Ziel der Bundesregierung ist daher auch, die Akzeptanz in der Gesellschaft zu stärken, Diskriminierung zu verhindern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Es geht um respektvolles Miteinander aller sowie die Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung.